Unser Kindergarten
Kath. Kindergarten St. Johannes
Hauptstraße 1a
93480 Hohenwarth
Tel. 09946/1314
Unsere Einrichtung ist ein anerkannter Kindergarten und ist zugelassen für 50 Kinder. Wir sind ein katholischer Kindergarten und orientieren uns an den christlichen Wertenormen.
Sollte es die Kinderzahl erlauben, werden auf Wunsch auch Schulkinder, sowie Kinder ab zwei Jahren bei uns betreut.Die Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderbedarf wird in jedem einzelnen Fall geprüft.
Kinder im Kindergartenalter haben Vorrang.
Arbeitsweise und Personalsituation:
Wir arbeiten offen., d.h. die Kinder in unserer Einrichtung können alle Räume und Angebote nutzen. Nur der Ruhe- und Rückzugsraum steht ausschließlich den Jüngsten zur Verfügung.
Regenbogengruppe
Dieser Raum ist auf die besonderen Bedürfnisse unserer zwei- und dreijährigen Kinder ausgerichtet. Spielmaterialien und Angebote richten sich speziell an diese Altersgruppe, können aber von allen Kindern genutzt werden.
Der Nebenraum ist Rückzugs- und Ruheraum für unsere Kleinsten und wird nur von dieser Altergruppe genutzt.
Sonnenscheingruppe
Dieser Raum ist auf die besonderen Bedürfnisse unserer Vorschulkinder und des darauffolgenden Jahrgangs ausgerichtet. Spielmaterialien und Angebote richten sich speziell an diese Altersgruppe, können aber ebenfalls von allen Kindern genutzt werden.
Personal
Ingrid Müller
Kindergartenleitung
Leitungsaufgaben und Verwaltung
Ansprechpartner und Bezugsperson für die zwei- und dreijährigen Kinder, Mittagsbetreuung der Schulkinder
Sabine Wurm-Rupprecht
Erzieherin
Zuständig für die Koordination der Zusammenarbeit mit der Grundschule
Ansprechpartner und Bezugsperson für alle Vorschulkinder und den darauf folgenden Jahrgang, Projekt „Schulanfängertraining“
Gabi Karl
Erzieherin
Zuständig für die Zusammenarbeit mit der Pfarrgemeinde
Ansprechpartner und Bezugsperson für die zwei- und dreijährigen Kinder
Petra Mühlbauer
Kinderpflegerin
Ansprechpartner und Bezugsperson für alle Vorschulkinder und den darauf folgenden Jahrgang, Projekt „Zahlenschule“
Tagesablauf
Regenbogengruppe (überlange Gruppe)
Geöffnet von 7:00 bis 14:00 Uhr
- gleitende Bringzeit
- Freispielzeit mit Einzelförderung
- Gemeinsame Brotzeit und Wickelzeit um ca. 10 Uhr
- Geführte Beschäftigung – Stuhlkreisangebot speziell für zwei- und dreijährige
- Bewegungszeit, wenn möglich im Freien oder „Bewegungsbaustelle“
- Gemeinsame Brotzeit
- 2. Freispielzeit mit Ruhephase
- gleitende Abholzeit
Sonnenscheingruppe (Vormittagsgruppen)
Geöffnet von 8:00 bis 12:00 Uhr
- gleitende Bringzeit
- Freispielzeit mit freier Brotzeit und Einzelförderung
- Geführte Beschäftigung – Stuhlkreisangebot speziell
für Vorschulkinder und den darauffolgenden Jahrgang
- Bewegungszeit, wenn möglich im Freien oder „Bewegungsbaustelle“
- gleitende Abholzeit
Erläuterungen
Freispiel: Zur Freispielzeit gehört auch das Spielen im Garten. Wir bitten die Eltern, die Kinder witterungsentsprechend zu kleiden. Einfache, strapazierfähige Kleidung; nur Kinder, die sich schmutzig machen dürfen, können ausdauernd spielen. Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung, Spiel- und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Einzelförderung: Soweit es in der Möglichkeit der Erzieherin steht, wird auf Sprach-, Sozial- und Entwicklungsschwächen von einzelnen Kindern eingegangen. Es erfolgt eine gesonderte Förderung aller Vorschulkinder.
Geführte Beschäftigung: Diese Angebote werden in den einzelnen Gruppen entsprechend des jeweiligen Wochenplans durchgeführt und beinhalten Angebote aus dem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsplan.
Bring- und Abholzeit: Die Bring- und Abholzeit bietet Ihnen auch die Möglichkeit, sich über das Kindergartengeschehen zu informieren (Infos). Großen Wert legen wir auf die persönliche Begrüßung und Verabschiedung des Kindes durch die jeweilige Erzieherin. Mit dieser Geste übernimmt der Kindergarten die Aufsichtspflicht bzw. gibt sie wieder an Sie ab.
Elternbeiträge
Beitrag für Kinder ab drei Jahren
Kernzeit von 8:15 bis 11:45 Uhr: 4 Std. 44,00 €
Spiel- und Kopiergeld 3,00 €
--------
obligatorisch für alle Kinder ab 3 Jahre 47,00 €
Für jede weitere gebuchte Stunde wird ein Beitrag von je 5.-- € erhoben.
Beitrag für Kinder unter drei Jahren
3 Std. 58,00 €
4 Std. 66,00 €
5 Std. 73,50 €
6 Std. 81,00 €
7 Std. 88,50 €
Buchungsmöglichkeiten:
07:00 - 08:00 Uhr
07:30 - 12:30 Uhr
07:30 - 13:30 Uhr
12:00 – 13:00 Uhr
13:00 – 14:00 Uhr
Geschwisterermäßigung: 5,-- €
Das 3. Kind zahlt den halben Beitrag.
Der Beitrag wir in 11 Monatsraten vom Konto der Eltern abgebucht. Der Monat August ist beitragsfrei
Aufnahmebedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt an dafür vorgesehenen Tagen jeweils im Frühjahr für das darauffolgende Kindergartenjahr und wird rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben. Zur Anmeldung sollen die Erziehungsberechtigten persönlich im Kindergarten vorsprechen.
Sie gilt grundsätzlich für das ganze Kindergartenjahr und verlängert sich automatisch bis zur Einschulung. Falls freie Plätze vorhanden, werden auch während des Jahres Kinder aufgenommen.
Es werden jährliche Befragungen der Eltern zur Öffnungszeit, sowie zu Wünschen und Vorschlägen vorgenommen.
Versicherungsschutz:
Die Kinder sind nach § 539 Abs.1 Nr. 14 RVO bei Unfällen
- auf dem direkten Weg zum und vom Kindergarten
- beim Aufenthalt im Kindergarten
- während Veranstaltungen des Kindergartens außerhalb
seines Grundstücks (Feste, Ausflüge)
- sowie bei den Schnuppertagen
versichert.
Schließzeiten - Ferien
Die entsprechenden Zeiten, in denen der Kindergarten geschlossen bleibt, werden zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres schriftlich bekannt gegeben.
Kündigung
- durch die Erziehungsberechtigten:
Während des Kindergartenjahres ist eine Kündigung durch Erziehungsberechtigte nur aus wichtigem Grund (z.B. Wegzug) zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zulässig.
Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn ein Kind im Anschluss an das Kindergartenjahr eingeschult wird. Für die letzten beiden Monate des Kindergartenjahres vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung nicht zulässig.
- durch den Kindergarten
Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
Kündigungsgründe können z.B. sein, wenn das Kind unentschuldigt über einen längeren Zeitraum fehlt oder wegen wiederholter Nichtbeachtung der in dieser Ordnung aufgeführten Pflichten der Eltern trotz schriftlicher Abmahnung bzw. wenn eine Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal nicht mehr möglich erscheint oder aber, wenn eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann – z.B. wenn das Kind einer besonderen Förderung bedarf, die im Kindergarten nicht geleistet werden kann.
Unsere Konzeption kann im Kindergarten von allen Eltern eingesehen werden.
Wir alle gehen mit großer Freude an unsere Arbeit und hoffen auf ein gutes „Miteinander“ und auf gegenseitiges Verständnis.
Für alle Ihre Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Kath. Kindergarten St. Johannes
Hauptstraße 1a
93480 Hohenwarth
Tel. 09946/1314








